Ausbildung und Approbation

Die Ausbildung im Detail

Bewerbung

Um Pharmazie studieren zu können, muss man eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen. Im Normalfall wird diese mit dem Abitur erworben. Aber auch Nicht-Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen Pharmazie studieren. Die Studienplätze für Pharmazie werden über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Einige Universitäten nutzen jedoch auch die Möglichkeit, Studienplätze nach eigenen Maßstäben zu vergeben. Derzeit kann an 22 Universitäten in Deutschland Pharmazie studiert werden.

Ablauf der Ausbildung

Die pharmazeutische Ausbildung umfasst ein Studium der Pharmazie von vier Jahren an einer Universität; eine Famulatur von acht Wochen; eine praktische Ausbildung von 12 Monaten und die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Prüfungsabschnitten abzulegen ist. Rechtsgrundlage für die Ausbildung ist die Approbationsordnung für Apotheker.

Erster Abschnitt - Grundstudium

Im ersten Studienabschnitt, der vier Semester umfasst, werden die Grundlagen in Chemie, Analytik, Biologie und Arzneiformenlehre gelehrt. In der vorlesungsfreien Zeit muss eine achtwöchige Famulatur abgeleistet werden. Dabei handelt es sich um eine Art Betriebspraktikum. Vier Wochen der Famulatur müssen in einer öffentlichen  Apotheke, die verbleibende Zeit kann auch in einem anderen Tätigkeitsfeld, z. B. in der Krankenhausapotheke, abgeleistet werden.  Das Grundstudium endet mit dem 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Zweiter Abschnitt - Hauptstudium

Der zweite Ausbildungsabschnitt, das sogenannte Hauptstudium, befasst sich intensiv mit speziell pharmazeutisch ausgerichteten Inhalten. Die chemischen Fächer beschäftigen sich ausführlich mit den Arzneistoffen. In der Pharmakologie erfahren die Studenten, wie und warum Arzneimittel im Organismus wirken und warum welche Nebenwirkungen auftreten können. In enger Beziehung dazu steht die Klinische Pharmazie, die sich mit speziellen Patientengruppen, der Interpretation von Laborparametern und der Beurteilung klinischer Studien beschäftigt. Wesentlicher Inhalt der Pharmazeutischen Biologie sind die Arzneipflanzen, aber auch molekularbiologische Themen. In der Pharmazeutischen Technologie befassen sich die Studenten intensiv mit den verschiedenen Arzneiformen, Herstellungstechniken und Optimierungsmöglichkeiten. Das Hauptstudium schließt mit dem 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ab.

Dritter Abschnitt - Praktisches Jahr

Der dritte Ausbildungsabschnitt umfasst eine 12-monatige praktische Ausbildung, in der die Kenntnisse vertieft, erweitert und angewendet werden sollen. Mindestens 6 Monate müssen in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet, die verbleibende Zeit kann auch in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, der Industrie, einer wissenschaftlichen Institution oder einer Arzneimitteluntersuchungsstelle absolviert werden. Ergänzt wird das praktische Jahr durch einen vier- bis sechswöchigen Begleitunterricht, in dem praxisbezogene Themen sowie rechtliche und betriebswirtschaftliche Hintergründe vermittelt werden.

Auch der 3. Abschnitt endet mit einer staatlichen Prüfung, in der die beiden Fächer Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker geprüft werden. Nach erfolgreichem Bestehen der gesamten Pharmazeutischen Prüfung kann der Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker gestellt werden. Die Approbation berechtigt den Apotheker zum Führen seiner Berufsbezeichnung und erlaubt ihm, seinen Beruf uneingeschränkt auszuüben.

Positionspapier „Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker“

Die Bundesapothekerkammer, die pharmazeutischen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und die Berufsfachverbände der Apothekerinnen und Apotheker haben im Rahmen des Runden Tisches das gemeinsame Positionspapier „Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker“ erarbeitet. Die Beteiligten sind sich einig und sprechen sich nachdrücklich dafür aus, auf Grundlage des Positionspapiers die Approbationsordnung für Apotheker zu novellieren.

Wichtigste Positionen sind:

  • Anpassung der Ausbildungsinhalte
  • Verlängerung der Ausbildung um zwei Semester
  • Ungestufter Staatsexamensstudiengang Pharmazie

Das Positionspapier wurde als der Vorschlag des Berufsstandes dem Bundesministerium für Gesundheit mit der Bitte übermittelt, das Novellierungsverfahren einzuleiten.

Thesenpapier zur Ausbildung des Apothekers

Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hat am 13. November 2019 das Thesenpapier zur Ausbildung des Apothekers verabschiedet und damit beschlossen, den Novellierungsprozess der Approbationsordnung der Apotheker voranzubringen. In den letzten Jahren haben sich die Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte des Apothekers gewandelt. Nicht mehr nur das Arzneimittel steht im Mittelpunkt der pharmazeutischen Tätigkeit, sondern der Patient und das Ziel, die Arzneimitteltherapiesicherheit weiter zu verbessern. Der neu zu interpretierende Versorgungsauftrag des Apothekers und die ständig fortschreitende Entwicklung in der Pharmazie, den ihr nahestehenden Naturwissenschaften und der Medizin machen eine Anpassung der Ausbildung erforderlich.

Kompetenzorientierte Apothekerausbildung

Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hat am 29. November 2017 den „Kompetenzorientierten Lernzielkatalog Pharmazie – Perspektivpapier Apotheke 2030“ (KLP-P) verabschiedet. Im KLP-P werden Ausbildungsinhalte beschrieben, die sich aus dem Perspektivpapier „Apotheke 2030“ ableiten und in der Ausbildung der Apotheker intensiviert bzw. neu eingeführt werden sollen. Neben der Vermittlung naturwissenschaftlicher und heilberuflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten wird mit dem KLP-P ein moderner Ansatz zur kompetenzorientierten Ausbildung der Apotheker verfolgt.

Leitfaden für die Ausbildung im Dritten Ausbildungsabschnitt

Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hat am 28. April 2015 den "Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke" verabschiedet. Der Leitfaden besteht aus dem Musterausbildungsplan, den insgesamt 29 Arbeitsbögen und den Evaluationsbögen. Der Musterausbildungsplan bietet erstmals eine Empfehlung zur zeitlichen und inhaltlichen Strukturierung der Ausbildung und wird durch die Arbeitsbögen ergänzt, bei denen sich der Pharmazeut im Praktikum vertieft mit verschiedenen Themen beschäftigen soll. Die Arbeitsbögen werden regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht. Der Musterausbildungsplan, alle Arbeitsbögen und die Evaluationsbögen stehen als beschreibbare PDF-Datei zum Herunterladen zur Verfügung und können auf den entsprechenden elektronischen Geräten bearbeitet werden.